Bio-Recht

EU-Öko-Verordnung – das Bio-Grundgesetz

Die EU-Öko-Verordnung ist das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Seit 1991 legt das Bio-Recht fest, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert nach Europa importiert und gekennzeichnet werden. Die Öko-Verordnung sorgt für fairen Wettbewerb und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten. Das Bio-Recht legt den mit Abstand höchsten gesetzlichen Standard der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion fest.

Das EU-Bio-Recht gilt für pflanzliche und tierische Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung. Es regelt dabei den gesamten Prozess. Beim Bio-Käse beispielsweise schreibt die Öko-Verordnung vor, dass die Kühe Auslauf und Bio-Futter bekommen oder auch, dass Gentechnik bei der Käseherstellung ebenso tabu ist wie kritische Zusatzstoffe.

Grundlage ist die Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848). Die Basisverordnung wird seit 2018 kontinuierlich durch Rechtsakte in allen Bereichen geändert oder ergänzt – von konkreten Festlegungen zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere und Listen zugelassener Bio-Betriebsmittel oder Bio-Lebensmittelzutaten bis hin zu präziseren Anforderungen an die Öko-Kontrolle und an Bio-Importe aus Drittländern. Wer also wissen will, was die EU-Öko-Verordnung alles regelt, muss die Öko-Basisverordnung und die Rechtsakte gemeinsam ansehen. Wichtig zu wissen: Die konsolidierte Fassung der Verordnung 2018/848 enthält nicht mehr alle erlassenen Rechtsakte, sondern nur noch die, die die Öko-Basisverordnung ändern. Die ergänzenden Rechtsakte müssen zusätzlich hinzugezogen werden. 

Nationaler Rechtsrahmen für Bio

Neben dem EU-Bio-Recht regeln nationale Gesetze Öko in Deutschland. Die Bundesrepublik hat das nationale Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das nationale Öko-Kennzeichengesetz bereits zum zweiten Mal überarbeitet. 2023 wurden ergänzend zwei nationale Rechtsverordnungen erlassen: die ÖLG-Durchführungsverordnung und eine Verordnung zur Bio-Außer-Haus-Verpflegung.

Richtlinien der Verbände

Noch strenger als das Bio-Recht: Die Regeln der nationalen Bio-Verbände, die Öko stetig weiterentwickeln. So verlangen die privaten Richtlinien der Verbände beispielsweise die Umstellung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes, beschränken die Menge zugelassener Zusatzstoffe in der Lebensmittelherstellung noch stärker oder schreiben schärfere Regeln für die Tierhaltung vor.

Vereinfachung der EU-Ökoverordnung

Das EU-Bio-Recht wird fortlaufend überprüft und passt seine Regeln kontinuierlich an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung an. Zweimal hat der Gesetzgeber die Öko-Vorschriften sogar schon vollständig überarbeitet. Seit 2024 wird im Rahmen der Initiative Fit for Future über die Vereinfachung der Öko-Verordnung diskutiert und Änderungsvorschläge entwickelt. Näheres können Sie auf der Seite Vereinfachung der Öko-Verordnung nachlesen.