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Umgang mit Verstößen und Kontaminationen

Für den Umgang mit Verstößen und Kontaminationen gelten EU-weit einheitliche Regelungen, die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Insbesondere Fragen zu Kontaminationen und zur Bewertung möglicher Verstöße stellen Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden in der Praxis regelmäßig vor Herausforderungen. 

Orientierung für Bio-Praktikerinnen und -Praktiker, Kontrollstellen und Behörden

Die EU-Kommission stellt in ihrem Bericht zur Umsetzung von Artikel 29 der Verordnung (EU) 2018/848 dar, wie die Mitgliedstaaten die Regelungen zum Umgang mit Kontaminationen und amtlichen Untersuchungen anwenden. Der Bericht enthält wichtige Klarstellungen für die Praxis. 

Zur Unterstützung von Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden hat der BÖLW folgende Handreichung erarbeitet:

Weitere Lesehilfen der Regeln für eine einheitliche Umsetzung der Grundlagen in Deutschland:

Checkliste Vorsorgemaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe

Bio-Betriebe sind verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen zu vermeiden. Um die Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen hat der BÖLW in Zusammenarbeit mit Kontrollstellen eine praxisorientierte Checkliste für Vorsorgemaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe entwickelt. Grundlage für diese Checkliste sind die Ergebnisse des Projekts Praxisleitfäden für alle Bio-Unternehmen über die Kette.